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Kindertagespflegepersonen können sich ab sofort impfen lassen - Information zur Impfkoordination in Hessen

Gruppenimpftermine für Kindertagespflege ODER Einzeltermine sind möglich
Am 24.02.2021 wurde die Corona-Impfverordnung vom Bundesgesundheitsministerium geändert. Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen wurden hochgestuft und in der Impfreihenfolge priorisiert. Sie finden die Corona-Impfverordnung im Worlaut HIER.
In Hessen gibt es bezogen auf die Impfkoordination und Terminvergabe die Möglichkeit sich für einen Einzeltermine über das Online-Portal (Impfterminservice Hessen) online zu einer Terminzuteilung registrieren zu lassen ODER sich beim für Sie zuständigen Jugendamt bezüglich eines Gruppenimpftermins für Ihre Berufsgruppe zu erkundigen. Ziel ist eine bestmögliche und zügige Koordination der Terminzuteilungen der Impfwilligen, daher ist die Inanspruchnahme einer der beiden Vorgehensweise zulässig. Bitte beachten Sie diesen Hinweis.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Dadurch können sich Kindertagespflegepersonen früher als geplant impfen lassen.
Voraussetzung für eine priorisierte Impfberechtigung ist, dass Sie als Kindertagepflegeperson in Hessen tätig sind.
Bitte geben Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung an "Ihr" Jugendamt ab, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen möchten. In jedem Fall benötigen Sie eine ausgefüllte Bescheinigung des Jugendhilfeträger, die als Nachweis Ihrer Impfberechtigung fungiert.
Zum Ablauf in dem regionalen Impfzentrum finden Sie unter: https://corona-impfung.hessen.de/f%C3%BCr-b%C3%BCrger/ihr-weg-zur-corona-schutzimpfung/ihr-termin-im-impfzentrum weitere Angaben.
Detaillierte Informationen zum Prozedere und den notwendigen Formularen erläutert ein Fachkraftbrief des Sozialministers Kai Klose an Sie. Eine Pressemitteilung zum Impfangebot in Hessen fügen wir hinzu. Beides können Sie hier lesen.